Bochum. (PM VFL) Gemäß des Beschlusses der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten vom 15. April sind zunächst bis zum 31. August 2020 alle Großveranstaltungen in... Bochum: Rückerstattungsansprüche für Dauerkarteninhaber

VfL Bochum

Bochum. (PM VFL) Gemäß des Beschlusses der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten vom 15. April sind zunächst bis zum 31. August 2020 alle Großveranstaltungen in Deutschland untersagt.

Das bedeutet auch, dass die noch verbliebenen Heimspiele des VfL Bochum 1848 der Saison 2019/20 nur ohne Zuschauer ausgetragen werden dürfen.

Der VfL wird daher im Mai alle Dauerkarteninhaber kontaktieren, um die individuelle Rückerstattung zu klären. Der VfL Bochum 1848 bedankt sich ausdrücklich bei allen Fans, die sich bereits in den letzten Wochen per E-Mail oder auch telefonisch zu einem Verzicht bereit erklärt haben. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir aus administrativen Gründen alle Dauerkarteninhaber nochmals anschreiben werden und somit ein Verzicht gegebenenfalls nochmals bestätigt werden muss.

Um die Abwicklung möglichst kostengünstig und effektiv gestalten zu können, möchten wir die Ticketinhaber gerne per E-Mail kontaktieren. Sollten diese noch keine Mailadresse bei uns hinterlegt haben oder sich nicht sicher sein, dann schicken Sie bitte eine formlose E-Mail mit Ihrer Dauerkartennummer (Barcode) im Betreff an
tickets@vfl-bochum.de. Wir nehmen die entsprechende Mailadresse dann bei Ihren Stammdaten auf.

Der Verkauf für Dauerkarten zur Saison 2020/21 wird in diesem Jahr frühestens im Juli beginnen können. Wir halten alle VfL-Fans auf dem Laufenden.

Fanshop Ruhr Park öffnet ab Dienstag

Der Fanshop des VfL Bochum 1848 im Ruhr Park öffnet ab Dienstag, 21. April 2020, wieder seine Türen. Die Wiedereröffnung – als Resultat der Beschlüsse von Bund und Ländern in der Vorwoche – erfolgt dabei unter strengster Einhaltung der vorgegebenen Hygiene- und Sicherheitsregeln. Die Öffnungszeiten werden von Montag bis Freitag jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr sein, der gewohnte „lange Freitag“ entfällt.

Im Rahmen des erarbeiteten Hygiene- und Sicherheitskonzepts wird eine Einlasskontrolle vorgenommen. Ein- und Ausgang sind voneinander getrennt. Es darf nur jeweils ein/eine Kunde/Kundin einzeln den Shop betreten und sich gemeinsam mit dem VfL-Personal dort aufhalten. Für alle weiteren Kunden ist ein Wartebereich vor dem Laden eingerichtet, wo die Sicherheitsabstände von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden können. Die Kunden werden gebeten, auf die von VfL-Seite angebotenen Schutzmasken und Desinfektionsmittel zurückzugreifen. Der VfL Bochum 1848 bittet um Verständnis, dass sämtliche Flächen im Laden in kurzen Abständen desinfiziert werden.

Der Fanshop Stadioncenter kann leider noch nicht geöffnet werden, da er zum VfL-Betriebsgelände gehört. Demzufolge greift in diesem Fall die Verordnung zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wo u.a. geregelt ist, dass der Zutritt von betriebsfremden Personen auf ein Minimum zu reduzieren sei.

sportstimme

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