Paderborn. (PM SCP) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SCP07 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Fehlverhalten seiner Anhänger... DFB belegt den SCP07 mit einer Strafe von 6.000 Euro

Paderborns Fans – © Sportstimme (MK)

Paderborn. (PM SCP) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SCP07 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Fehlverhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.

Die Vorkommnisse rühren aus dem Zweitliga-Spiel zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem SCP07 am 9. März 2019.

Vor dem Spielbeginn erfolgte im Gastbereich das Abbrennen von zehn bengalischen Erzeugnisse. Der SCP07 distanziert sich in aller Deutlichkeit von dem unerlaubten Abbrennen von Pyrotechnik und bittet um Mithilfe bei der Identifikation der Verursacher, die in Regress genommen werden sollen.

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